Beim Thema der Steuerpflicht für Nebeneinkommen ist in Deutschland guter Rat teuer. Eines sei vorweggenommen: Wie auch bei anderen Einkünften, werden bezahlte Online-Umfragen unter gewissen Umständen steuerpflichtig. Eventuell musst du sogar ein Gewerbe anmelden. Dennoch ist es nicht ratsam, bereits mit deiner ersten Einnahme zum Finanzamt zu gehen. Warte erst einmal ab, wie sich deine Einkünfte entwickeln. Mehr dazu in diesem Artikel.
So verdienst du Geld mit Online-Umfragen
Um mit Umfragen Geld zu verdienen, musst du dich zunächst auf entsprechenden Plattformen anmelden. Wir haben für dich getestet, wie seriös diese Plattformen sind und wie viel du dort verdienen kannst. Schau dir einfach die Reviews auf unserer Website an.
Eine Plattform alleine bringt dir meist nur einen kleines Taschengeld. Wenn du dich allerdings für mehrere anmeldest, kannst du dir einen tollen Nebenverdienst aufbauen. Wer diese Nebentätigkeit aktiv betreibt und seine Profile auf den Plattformen regelmäßig pflegt, kann eine dreistellige Summe pro Monat verdienen.
Viele Plattformen bieten über die Online-Umfragen hinaus auch App- und Produkttests sowie Telefoninterviews an. Diese Aufträge sind meist noch lukrativer.
Jetzt solltest du zum Finanzamt
Wenn du gerade deine erste Umfrage abgeschlossen oder zum ersten Mal ein Guthaben ausgezahlt hast, musst du das nicht gleich beim Finanzamt anmelden. Warte ab, wie sich die Tätigkeit entwickelt. Solltest du die Lust auf Umfragen verlieren oder nur sehr selten teilnehmen, handelt es sich hier um keine auf Dauer angelegte Tätigkeit. Sehr wahrscheinlich musst du diese dann auch nicht beim Finanzamt anmelden.
Wenn du schon 4 bis 6 Monate am Ball geblieben bist, solltest du deinen Betrag zumindest bei der Steuererklärung angeben – auch dann, wenn du den steuerlich relevanten Betrag von € 410 noch nicht erreicht hast.
Solltest du schnell zu den erfolgreicheren Umfrageteilnehmern zählen und die € 410 innerhalb kürzester Zeit überschreiten, lohnt es sich, die Nebeneinkünfte rückwirkend bei der Gemeinde und beim Finanzamt anzumelden.
Das solltest du beachten
- Bis zu einem gewissen Betrag müssen Nebeneinkünfte in Deutschland nicht versteuert werden
- Entscheidend ist die Frage, ob du zusätzlich angestellt bist oder nicht
- Auch Produkte und Gutscheine sind steuerpflichtig – das wird häufig übersehen
Einkommensteuer, Gewerbesteuer & Umsatzsteuer – zu diesen Zahlungen bist du verpflichtet
Um die Steuergrenzen zu verstehen, solltest du zunächst den Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz verinnerlichen. Der Umsatz setzt sich aus allen deinen Einkünften zusammen, hier wird nichts abgezogen. Beim Gewinn ziehst du deine Ausgaben vom Umsatz ab. Der Gewinn ist also das, was du auf die Hand bekommst.
Umsatzsteuer
Solange du weniger als € 22.000 Umsatz machst, bist du ein Kleinunternehmer. Als solcher musst du keine Umsatzsteuer anführen und musst auch keine Umsatzsteuer aus deinen Nebeneinkünften abgeben. Gleichzeitig kannst du aber auch bei Ausgaben keine Vorsteuer vom Finanzamt anfordern.
Einkommensteuer
Wenn du deine Einkommensteuererklärung abgibst, solltest du dafür unbedingt eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Klar, beim Ausfüllen von Online-Umfragen entstehen nicht viele Ausgaben. Die monatlichen Kosten fürs Internet darfst du hier aber mit anführen. Bis zum Überschreiten des Grundfreibetrages von € 9.984 an Überschuss entsteht für dich keine Einkommensteuer, wenn du keine Einkünfte aus weiteren Quellen hast.
Gewerbesteuer
Dass du mit Online-Umfragen eine Gewerbesteuer abgeben musst, ist eher unwahrscheinlich. Dafür ist ein Gewinn in Höhe von € 24.500 erforderlich.
Mit oder ohne Anstellung – das sind die Unterschiede
Wie vorher schon erwähnt, musst du nicht gleich nach deiner ersten bezahlten Umfrage zum Finanzamt laufen. Wirklich relevant werden deine Einkünfte für die Behörde, wenn du mehr als € 410 pro Jahr mit Umfrage- und Testportalen einnimmst. Dann kann es sein, dass deine Einkünfte steuerpflichtig werden und du eventuell sogar eine Selbstständigkeit anmelden musst.
Nebeneinkünfte als Angestellter
Wir können dich gleich zu Beginn beruhigen: Wenn du Online-Portale nur gelegentlich nutzt, um dir ein kleines Taschengeld neben deiner Anstellung zu verdienen, reicht der Freibetrag meist aus und es fallen keine zusätzlichen Steuern an. Wichtig ist, dass deine Verdienste aus Online-Umfragen nicht als langfristige Einnahmequelle ausgelegt sind. Bei langfristiger Gewinnerzielungsabsicht schaut das Finanzamt genauer hin. Wenn du bloß vorhast, dir die Finanzierung des nächsten Urlaubs zu erleichtern oder deinem Kind ein Fahrrad zu kaufen, ist das weniger relevant.
Wenn deine Einkünfte aus Nebeneinkommen den Betrag von € 410 nicht überschreiten, sind diese meist steuerfrei – auch dann, wenn du einen lohnsteuerpflichtigen Job hast.
Vorsicht! Um weiter bei der Krankenkasse familienversichert zu bleiben, solltest du die entsprechende Einkommensobergrenze bzw. als Student/Azubi die Wochenstundengrenze unbedingt beachten. Stimme dich dazu mit der Versicherung oder dem Finanzamt ab.
Nebeneinkünfte ohne Festanstellung
Wenn du mit Produkttests und Umfragen dauerhaft Geld neben dem Studium verdienen möchtest, bist du dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Keine Sorge, dafür ist nur eine geringe Gebühr fällig. Deine Nebentätigkeit solltest du zudem beim Finanzamt melden und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Welche Steuern auf dich zukommen können, liest du weiter oben.
Steuerpflicht für Produkttests – das wissen die Wenigsten
Produkttests werden von unseriösen Plattformen gerne als steuerschonende Alternative verkauft. Du testest ein Produkt und darfst es im Gegenzug kostenlos behalten. Tatsächlich muss man hier eine Unterscheidung zwischen Verbrauchsgegenständen und dauerhaft genutzten Artikeln treffen. Chia-Samen und Nahrungsergänzungsmittel werden direkt beim Testen verbraucht und sind deswegen steuerlich nicht relevant.
Bei der Mikrowelle, die du nach dem Test direkt behalten kannst, ergibt sich dagegen ein anderer Sachverhalt. Für solche Geräte muss ein realistischer Preis ermittelt werden. Dieser Wert gilt dann für dich als Einnahme. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass du das Gerät zurückgegeben hast. Wie sich das mit In-App-Käufen bei App-Tests verhält, konnten wir leider nicht herausfinden.
Das passiert mit Nebeneinkünften zwischen € 410 und € 820
Ab einem Betrag von mehr als € 410 werden Nebeneinkünfte stufenweise gekürzt, sodass nur ein Teilbetrag zu versteuern ist. Sobald du einen Betrag von € 820 nebenbei verdienst, wird der gesamte Betrag versteuert. Alle Beträge dazwischen kannst du der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Nebeneinkünfte | Abzugsbetrag | Zu versteuernde Einkünfte |
---|---|---|
410 € | 410 € | 0 € |
500 € | 320 € | 180 € |
600 € | 220 € | 380 € |
700 € | 120 € | 580 € |
800 € | 20 € | 780 € |
820 € | 0 € | 820 € |